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Kai Sender
Sozialarbeiter
Bremen
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Die Friedhofsgebühren

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Die Friedhofsgebühren
© viewgene / Shutterstock.com

Die Friedhofsgebühren machen zwischen 20 und 30 Prozent des Gesamtpreises einer Bestattung aus. Da die Friedhofsgebühren meist kommunal geregelt werden, schwanken die Friedhofskosten stark. Im Durchschnitt müssen Sie für den Friedhof Kosten in Höhe von 2500,- Euro veranschlagen.

Kosten auf dem Friedhof: Bestattungsgebühren

Die Bestattungsgebühren sind die Kosten, die auf dem Friedhof allein für die Bestattung anfallen. Darin enthalten sind das Öffnen, Auskleiden, Herrichten und Schließen des Grabes vor und nach der Beerdigung. In den meisten Fällen sind auch die Kosten für das Abräumen und Entsorgen der Kränze, die – je nach Jahreszeit und Witterung – früher oder später von den Gräbern entfernt werden, in den Bestattungsgebühren enthalten. Die Kosten für das Einebnen des Grabes fallen ebenfalls unter die Bestattungsgebühren.
Für die Bestattungsgebühren müssen Sie mit durchschnittlichen Kosten von 600,- bis 1000,- Euro rechnen.

Kosten auf dem Friedhof: Grabnutzungsgebühren

Die meisten Menschen sprechen davon, ein „Grab zu kaufen“, wenn Sie die Rechte an einer Grabstelle erwerben. Tatsächlich ist das nicht ganz richtig. Gräber können nicht gekauft werden. Man kann lediglich die Grabnutzungsrechte an einer Grabstelle mieten. Damit ist gemeint, dass man für einen bestimmten Zeitraum, die sogenannte Ruhezeit, das Recht erwerben kann, die Grabstelle zu nutzen. Ist diese Ruhezeit, die meist zwischen 20 und 30 Jahren dauert, abgelaufen, kann man sie problemlos verlängern. Achtung: Die Ruhezeit gilt immer ab dem Zeitpunkt der letzten Beisetzung und kann nicht verkürzt werden. Das spielt besonders bei Familiengräbern eine große Rolle, weil die Verstorbenen hier ja zumeist nach und nach beerdigt werden.
Die Grabnutzungsgebühren sind regional sehr unterschiedlich, belaufen sich aber in der Regel auf mindestens 500,- und höchstens 3000,- Euro.

Weitere Kosten auf dem Friedhof

Neben den obligatorischen Gebühren für Bestattung und Grabnutzung kommen optionale Kosten hinzu. Hierzu zählen gegebenenfalls Gebühren für das Krematorium, für die Sargträger oder den Aufbahrungsraum.